Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
durch die AOK Sachsen/Thüringen in Deutschland
Die Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und Angehörige vor vielfältige Herausforderungen.
Eine wesentliche Unterstützung bietet die Wohnumfeldverbesserung, die es ermöglicht, den Alltag auch bei gesundheitlichen Einschränkungen sicherer, komfortabler und selbstständiger zu gestalten.
Die AOK Sachsen/Thüringen bietet mit dem Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, um deren häusliche Lebensqualität zu erhöhen und die Pflege zu erleichtern.
Die Förderhöhe von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme ist ein bedeutender Beitrag zu barrierefreien Wohnungsanpassungen, die selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen.
Die Kooperation mit Spezialisten wie der Butler Umzüge GmbH stärkt die praktische Umsetzbarkeit von Umzügen und Wohnumfeldanpassungen.
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige empfiehlt sich eine sorgfältige Planung und frühzeitige Antragstellung, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und optimale Förderungen zu erhalten.
Die zukünftigen geplanten Verbesserungen versprechen eine noch bessere Unterstützung für Bedürftige und ihre Familien.
Höhe der Förderung durch die AOK Sachsen/Thüringen
Die AOK Sachsen/Thüringen gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person. Die Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Umbaumaßnahmen. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, muss der Pflegebedürftige den Differenzbetrag selbst tragen. Für Wohngemeinschaften von bis zu vier Pflegebedürftigen kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.
Antrag und erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung kann formlos gestellt oder über das von der AOK bereitgestellte Antragsformular eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt wird. Notwendig sind zudem Kostenvoranschläge von Fachfirmen sowie eine ausführliche Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
Antragsprozess bei der AOK Sachsen/Thüringen
• Antrag online über das Kundenportal "Meine Gesundheitswelt" oder postalisch einreichen
• Prüfung und Genehmigung durch die Pflegekasse der AOK
• Nach Bewilligung: Durchführung der Umbaumaßnahmen
• Einreichung der Rechnungen und Zahlungsnachweise zur Erstattung
• Rückzahlung durch die AOK bis zur Förderhöchstgrenze ➡️Erfahren Sie mehr über den AOK Sachsen/Thüringen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
📞Finanzielle Unterstützung bis 4.180 Euro pro Maßnahme für Pflegebedürftige.
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https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-aok-sachsen-thueringen